Zuschlag zur GOP 13584 für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat
Beschreibung
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat durch ein Telemedizinisches Zentrum gemäß Nr. 37 Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Obligater Leistungsinhalt
Telemedizinische Datenabfrage und Auswertung bei Patienten mit einem implantierten Kardioverter bzw. Defibrillator oder einem implantierten System zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D) an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und/oder am 24.12. und 31.12.
Fakultativer Leistungsinhalt
Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Patienten bei Warnmeldungen mit Handlungsbedarf
ist nur berechnungsfähig, sofern eine patientenindividuelle schriftliche Vereinbarung zwischen primär behandelndem Arzt und Telemedizinischem Zentrum getroffen wurde.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 13585
setzt eine medizinische Begründung der Notwendigkeit der Intensivierung des Monitorings voraus.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.