EBM 20212
Grundpauschale ab 60. Lebensjahr

203° | 24,23
Punkte: 203
Berechnung: 203 x 0.119339 = 24,23
Sprach-/Stimmstörungen

Titel

Grundpauschale ab 60. Lebensjahr

Beschreibung

Grundpauschale

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen
  • Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600
  • Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601
  • Endoskopische organbezogene Untersuchung(en)
  • Ohrmikroskopie
  • Rhinomanometrische Funktionsprüfung
  • In Anhang 1 aufgeführte Leistungen

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 01436 - Konsultationspauschale
Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 01600 - Ärztlicher Bericht nach Untersuchung
EBM 01601 - Individueller Arztbrief

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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