EBM 21212
Grundpauschale ab 60. Lebensjahr

191° | 23,67
Punkte: 191
Berechnung: 191 x 0.123934 = 23,67
Psychiatrie

Titel

Grundpauschale ab 60. Lebensjahr

Beschreibung

Psychiatrische Grundpauschale

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen
  • Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600
  • Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601
  • Beratung und Behandlung bis zu 10 Minuten Dauer
  • Erhebung des vollständigen psychiatrischen Status, ggf. zusätzlich ergänzende Erhebung des neurologischen Status bei psychiatrischen Fällen
  • Erhebung des vollständigen neurologischen Status, ggf. zusätzlich ergänzende Erhebung des psychiatrischen Status bei neurologischen Fällen
  • Neurologische Kontrolluntersuchung einschließlich Zwischen- und/oder Fremdanamnese
  • In Anhang 1 aufgeführte Leistungen

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 01436 - Konsultationspauschale
Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 01600 - Ärztlicher Bericht nach Untersuchung
EBM 01601 - Individueller Arztbrief

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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