EBM 25211
Konsiliarpauschale bei bösartiger Erkrankung

1041° | 129,02
Punkte: 1041
Berechnung: 1041 x 0.123934 = 129,02
Strahlentherapie

Titel

Konsiliarpauschale bei bösartiger Erkrankung

Beschreibung

Konsiliarpauschale bei bösartiger Erkrankung oder bei raumfordernden Prozessen des zentralen Nervensystems

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Sichtung, Wertung und Erörterung von Fremdbefunden
  • Situationsentsprechende Untersuchung
  • Patientenaufklärung
  • Überprüfung der vorliegenden Indikation
  • Regelmäßige Verlaufskontrolle des Bestrahlungsverlaufs
  • Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600
  • Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601
  • In Anhang 1 aufgeführte Leistungen

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 01600 - Ärztlicher Bericht nach Untersuchung
EBM 01601 - Individueller Arztbrief
EBM 01602 - Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt
EBM 25210 - Konsiliarpauschale bei gutartiger Erkrankung
EBM 25214 - Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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