Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung
Beschreibung
Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung gemäß Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung)
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä
Fakultativer Leistungsinhalt
Geeignete Nachuntersuchung(en)
Dokumentation(en)
Einleitung einer geeigneten Behandlung
Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600
Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601
ist innerhalb der ersten 4 Quartale nach Beendigung der Strahlenbehandlung insgesamt bis zu dreimal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 25214
EBM 01602 - Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt
Position: 01602
Titel: Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt
Punkte: 12
Honorar: 1,49€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 25210 - Konsiliarpauschale bei gutartiger Erkrankung
Position: 25210
Titel: Konsiliarpauschale bei gutartiger Erkrankung
Punkte: 322
Honorar: 39,91€
Kategorie: Strahlentherapie
EBM 25211 - Konsiliarpauschale bei bösartiger Erkrankung
Position: 25211
Titel: Konsiliarpauschale bei bösartiger Erkrankung
Punkte: 1041
Honorar: 129,02€
Kategorie: Strahlentherapie
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.