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Strahlentherapie
Titel
Bestrahlungsplanung IV
Beschreibung
Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Radiochirurgie nach der Gebührenordnungsposition
Obligater Leistungsinhalt
Ärztliche Definition der Zielvolumina und der Risikobereiche
Physikalische Bestrahlungsplanung
Autorisierung des Bestrahlungsplans
Fakultativer Leistungsinhalt
Bestrahlungsplanung mehrerer Metastasen
Bestrahlungsplanung für die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 25322, bei denen eine Behandlung gemäß der Gebührenordnungsposition 25322 indiziert ist
Abrechnungsbestimmungen
einmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Treten nach erfolgter primärer radiochirurgischer Behandlung interventionsbedürftige neue Hirnmetastasen oder Vestibularisschwannome gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I der MVV-RL auf, bei denen es sich nicht um Lokalrezidive handelt, so ist die Gebührenordnungsposition 25348
setzt das Vorliegen eines Bestrahlungsplanungs-CT und/oder -MRT voraus. Abweichend von Satz 2 der Nr. 7 der Präambel 25.1 sind im Zusammenhang mit der stereotaktischen Radiochirurgie für dasselbe Zielvolumen die Gebührenordnungspositionen und jeweils berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.