EBM 27322
Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer

48° | 5,95
Punkte: 48
Berechnung: 48 x 0.123934 = 5,95
Physikal./Rehabilitative Medizin

Titel

Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer

Beschreibung

Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 27322 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 03322 - Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
EBM 04322 - Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
EBM 13252 - Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 13250 - Zusatzpauschale fachinternistische Behandlung
EBM 13545 - Zusatzpauschale Kardiologie

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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