EBM 30130
Hyposensibilisierungsbehandlung

102° | 12,17
Punkte: 102
Berechnung: 102 x 0.119339 = 12,17
Spezielle Positionen

Titel

Hyposensibilisierungsbehandlung

Beschreibung

Hyposensibilisierungsbehandlung

Obligater Leistungsinhalt

  • Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung) durch subkutane Allergeninjektion(en)
  • Nachbeobachtung von mindestens 30 Minuten Dauer

Anmerkung

Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 30130 ist die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche Schockbehandlung und Intubation.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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