Zusatzpauschale für die schmerztherapeutische Versorgung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V
Obligater Leistungsinhalt
Basisabklärung und umfassende schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2, einschließlichErhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich Auswertung von Fremdbefunden, Durchführung einer Schmerzanalyse, Differentialdiagnostische Abklärung der Schmerzkrankheit, Eingehende Beratung des Patienten einschließlich Festlegung der Therapieziele, Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplans unter Berücksichtigung des ermittelten Chronifizierungsstadiums, Vermittlung von bio-psycho-sozialen Zusammenhängen und von Schmerzbewältigungsstrategien, Gewährleistung der Einleitung und Koordination der flankierenden therapeutischen Maßnahmen
Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich Auswertung von Fremdbefunden
Durchführung einer Schmerzanalyse
Differentialdiagnostische Abklärung der Schmerzkrankheit
Eingehende Beratung des Patienten einschließlich Festlegung der Therapieziele
Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplans unter Berücksichtigung des ermittelten Chronifizierungsstadiums
Vermittlung von bio-psycho-sozialen Zusammenhängen und von Schmerzbewältigungsstrategien
Gewährleistung der Einleitung und Koordination der flankierenden therapeutischen Maßnahmen
Fakultativer Leistungsinhalt
Konsiliarische Beratung der gemäß § 6 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten kooperierenden Ärzte
Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen
ist in demselben Arztfall nur neben der Grundpauschale nicht neben einer anderen Versichertenpauschale, Grundpauschale bzw. Konsiliarpauschale berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Kapitel: 35.1, 35.2
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
EBM 05360 - Periduralanästhesie im Zusammenhang mit der Erbringung einer der Gebührenordnungspositionen 08411 bis 08416
Position: 05360
Titel: Periduralanästhesie im Zusammenhang mit der Erbringung einer der Gebührenordnungspositionen 08411 bis 08416
Punkte: 404
Honorar: 48,21€
Kategorie: Anästhesiologie
EBM 03040 - Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
Position: 03040
Titel: Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
EBM 03221 - Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 03221
Titel: Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
EBM 04040 - Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
Position: 04040
Titel: Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
Punkte: 138
Honorar: 16,47€
Kategorie: Kinder- und Jugendmedizin
EBM 04221 - Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 04221
Titel: Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Kinder- und Jugendmedizin
EBM 04030 - Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme
Position: 04030
Titel: Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme
Punkte: 77
Honorar: 9,19€
Kategorie: Kinder- und Jugendmedizin
EBM 04220 - Zuschlag zur GOP 04000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 04220
Titel: Zuschlag zur GOP 04000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung