EBM 30791
Durchführung einer Körperakupunktur

166° | 20,57
Punkte: 166
Berechnung: 166 x 0.123934 = 20,57
Spezielle Positionen

Titel

Durchführung einer Körperakupunktur

Beschreibung

Durchführung einer Körperakupunktur und ggfs. Revision des Therapieplans gemäß den Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Behandlung bei folgenden Indikationen:Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule,oderChronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose

Obligater Leistungsinhalt

  • Durchführung der Akupunktur gemäß dem erstellten Therapieplan
  • Aufsuchen der spezifischen Akupunkturpunkte und exakte Lokalisation
  • Nadelung akupunkturspezifischer Punkte mit sterilen Einmalnadeln
  • Verweildauer der Nadeln von mindestens 20 Minuten

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Beruhigende oder anregende Nadelstimulation
  • Hervorrufen der akupunkturspezifischen Nadelwirkung (De-Qui-Gefühl)
  • Berücksichtigung der adäquaten Stichtiefe
  • Adaption des Therapieplanes und Dokumentation
  • Festlegung der neuen Punktekombination, Stimulationsart und Stichtiefe

Abrechnungsbestimmungen

je dokumentierter Indikation bis zu zehnmal, mit besonderer Begründung bis zu 15-mal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Sachkosten inklusive der verwendeten Akupunkturnadeln sind in der Gebührenordnungsposition 30791 enthalten.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 05360 - Periduralanästhesie im Zusammenhang mit der Erbringung einer der Gebührenordnungspositionen 08411 bis 08416
Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 03040 - Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
EBM 03220 - Zuschlag zur GOP 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
EBM 03221 - Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
EBM 04040 - Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
EBM 04220 - Zuschlag zur GOP 04000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
EBM 04221 - Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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