EBM 30946
Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson

30° | 3,58
Punkte: 30
Berechnung: 30 x 0.119339 = 3,58
Spezielle Positionen

Titel

Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson

Beschreibung

Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
  • Abklärungsdiagnostik
  • Dokumentation

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Bereitstellung von Informationsmaterialien

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Kontaktperson muss in dem Zeitraum gemäß Nr. 3 der Präambel des Abschnitts 30.12 mindestens über vier Tage den Schlafraum und/oder die Einrichtung(en) zur Körperpflege mit dem MRSA-Träger, bei dem die Eradikationstherapie oder die weitere Sanierungsbehandlung erfolglos verlief, gemeinsam nutzen und/oder genutzt haben.Die Gebührenordnungsposition 30946 ist nicht im kurativ-stationären Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 30946 ist nicht berechnungsfähig für Beschäftigte in Pflegeheimen und/oder in der ambulanten Pflege im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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