EBM 30952
Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

19° | 2,27
Punkte: 19
Berechnung: 19 x 0.119339 = 2,27
Spezielle Positionen

Titel

Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

Beschreibung

Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

Obligater Leistungsinhalt

  • Abstrichentnahme(n) (z.B. Nasenvorhöfe, Rachen, Wunde(n)) im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 30940 oder 30946

Abrechnungsbestimmungen

einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30952 ist nur berechnungsfähig, wenn die Abstrichuntersuchung keinen Nachweis von MRSA aufweist.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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