EBM 31364
Eingriff der Kategorie YY4: Hornhautvernetzung mit Riboflavin

2926° | 349,19
Punkte: 2926
Berechnung: 2926 x 0.119339 = 349,19
Spezielle Positionen

Titel

Eingriff der Kategorie YY4: Hornhautvernetzung mit Riboflavin

Beschreibung

Eingriff der Kategorie YY4: Hornhautvernetzung mit Riboflavin gemäß Nr. 27 Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Obligater Leistungsinhalt

  • Eingriff der Kategorie YY 4 entsprechend Anhang 2
  • Anpassung einer Verbandlinse

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt
  • Kontrolle(n) der Verbandlinse

Abrechnungsbestimmungen

je Auge

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 31364 ist je Auge höchstens einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition 31364 im Krankheitsfall setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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