EBM 31930
Anlegen einer orofazialen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtung

280° | 33,41
Punkte: 280
Berechnung: 280 x 0.119339 = 33,41
Spezielle Positionen

Titel

Anlegen einer orofazialen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtung

Beschreibung

Behandlung mit einer orofazialen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtung

Obligater Leistungsinhalt

  • Anlegen einer Verbandsplatte, Pelotte, Kopf-Kinn-Kappe und/oder orofazialen Drahtaufhängung einfacher Art am Ober- oder Unterkiefer

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Schienen oder Apparaturen
  • Modellierende Stellungskorrektur
  • Stellungsänderung im Verlauf der Behandlung

Anmerkung

In der Gebührenordnungsposition nach der Nr. 31930 sind die Kosten für die Herstellung der Schienen und Apparaturen nicht enthalten.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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