EBM 32030
Orientierende Untersuchung

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Spezielle Positionen

Titel

Orientierende Untersuchung

Beschreibung

Orientierende Untersuchung

Obligater Leistungsinhalt

  • Orientierende Untersuchung mit visueller Auswertung mittels vorgefertigter

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Apparative Auswertung
  • Verwendung von Mehrfachreagenzträgern

Anmerkung

Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers als auch durch Verwendung mehrerer Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur einmal die Gebührenordnungsposition 32030 berechnungsfähig.Bei mehrfacher Berechnung der Gebührenordnungsposition 32030 ist die Art der Untersuchungen anzugeben.Die Gebührenordnungsposition 32030 ist für die Untersuchung des Urins mittels Harnstreifentest nicht berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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