Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Chromogranin A, Tryptase, Thymidinkinase, S-100, 11-Desoxycorticosteron und Parathormon-related Peptide.Die Gebührenordnungspositionen
bis
und
sind nebeneinander insgesamt bis zu zweimal berechnungsfähig. Davon abweichend sind die Gebührenordnungspositionen
32391Position: 32391
Titel: CA 15-3
Punkte:
Honorar: 0,00€
Kategorie: Spezielle Positionen
und
nicht nebeneinander berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen
bis
bis
bis
und
bis
sind im Rahmen eines Stimulations- oder Suppressionstestes bis zu fünfmal, im Rahmen eines Tagesprofils bis zu dreimal berechnungsfähig.