EBM 37314
Konsiliarische Erörterung Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin

106° | 13,14
Punkte: 106
Berechnung: 106 x 0.123934 = 13,14
Spezielle Positionen

Titel

Konsiliarische Erörterung Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin

Beschreibung

Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung komplexer medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin im Rahmen der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung eines Patienten gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä,

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition 37314 nicht berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 37305 - Zuschlag zu den GOPen 01410 und 01413 für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit
EBM 37306 - Zuschlag zu den GOPen 01411, 01412 und 01415 für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit
Kriterium: am Behandlungstag

Leistungen

EBM 37714 - Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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