Koordination der Versorgung nach § 10 der KSVPsych-RL durch eine nichtärztliche Person gemäß § 5 Abs. 2 der KSVPsych-RL
Obligater Leistungsinhalt
Sicherstellung der Vernetzung der an der Versorgung des Patienten nach der KSVPsych-RL beteiligten Berufsgruppen
Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans
Vereinbarung von Terminen bei den an der Versorgung des Patienten beteiligten Berufsgruppen
Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit dem Patienten
Fakultativer Leistungsinhalt
Regelmäßiger telefonischer oder persönlicher Kontakt mit dem Patienten und Hinwirken auf Termintreue
Führen von Gesprächen im Lebensumfeld des Patienten
Kontaktaufnahme und Austausch zur Anbahnung von weiteren Leistungen und Hilfen für den Patienten
Abrechnungsbestimmungen
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 01.10.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.