EBM 37530
Koordination der Versorgung

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Spezielle Positionen

Titel

Koordination der Versorgung

Beschreibung

Koordination der Versorgung nach § 10 der KSVPsych-RL durch eine nichtärztliche Person gemäß § 5 Abs. 2 der KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Sicherstellung der Vernetzung der an der Versorgung des Patienten nach der KSVPsych-RL beteiligten Berufsgruppen
  • Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans
  • Vereinbarung von Terminen bei den an der Versorgung des Patienten beteiligten Berufsgruppen
  • Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit dem Patienten

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Regelmäßiger telefonischer oder persönlicher Kontakt mit dem Patienten und Hinwirken auf Termintreue
  • Führen von Gesprächen im Lebensumfeld des Patienten
  • Kontaktaufnahme und Austausch zur Anbahnung von weiteren Leistungen und Hilfen für den Patienten

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37530 ist eine Leistung, die vom Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeuten an eine nichtärztliche Person gemäß § 5 der KSVPsych-RL übertragen wird.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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