EBM 37550
Fallbesprechung

128° | 15,28
Punkte: 128
Berechnung: 128 x 0.119339 = 15,28
Spezielle Positionen

Titel

Fallbesprechung

Beschreibung

Fallbesprechung gemäß § 6 KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Patientenorientierte Fallbesprechung gemäß § 6 KSVPsych-RL unter Einbeziehung an der Versorgung des jeweiligen Patienten beteiligter Berufsgruppen

Abrechnungsbestimmungen

je vollendete 10 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37550 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei einer telefonischen Fallbesprechung berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei Durchführung der Fallbesprechung als Videofallbesprechung berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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