EBM 37720
Fallkonferenz gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL

86° | 10,66
Punkte: 86
Berechnung: 86 x 0.123934 = 10,66
Spezielle Positionen

Titel

Fallkonferenz gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL

Beschreibung

Fallkonferenz gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Patientenorientierte Fallbesprechung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften bzw. Angehörigen, die an der medizinischen Behandlungspflege des Patienten beteiligt sind

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37720 ist höchstens achtmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 37720 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 37720 ist auch bei Durchführung der Fallkonferenz als Videofallkonferenz berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 01442 - Videofallkonferenz mit den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften
EBM 30706 - Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz gemäß § 5 Abs. 3 der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
EBM 30948 - Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz
EBM 37120 - Fallkonferenz gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä
EBM 37320 - Fallkonferenz
EBM 37400 - Zusatzpauschale für die Beteiligung an der Beratung eines Patienten in Zusammenarbeit mit dem Berater gemäß der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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