Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung
Beschreibung
Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung nach ex-vivo Stimulation mit Antigenen (mindestens ESAT-6 und CFP-10) spezifisch für Mycobacterium tuberculosis-complex (außer BCG) beipositivem Tuberkulin-Hauttest zum Ausschluss einer Kreuzreaktion mit BCG,negativem Tuberkulin-Hauttest und Verdacht auf eine Tuberkuloseinfektion bei Anergie
ist auf die genannten Indikationen beschränkt und dient weder als Screeninguntersuchung noch zur Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen. Die Berechnung als "Ähnliche Untersuchung" für die genannten und andere Indikationen ist unzulässig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: im Krankheitsfall
Leistungen
EBM 32670 - Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung
Position: 32670
Titel: Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung
Punkte:
Honorar: 0,00€
Kategorie: Spezielle Positionen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.