EBM 50112
Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung

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ASV-Positionen

Titel

Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung

Beschreibung

Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung nach ex-vivo Stimulation mit Antigenen (mindestens ESAT-6 und CFP-10) spezifisch für Mycobacterium tuberculosis-complex (außer BCG) beipositivem Tuberkulin-Hauttest zum Ausschluss einer Kreuzreaktion mit BCG,negativem Tuberkulin-Hauttest und Verdacht auf eine Tuberkuloseinfektion bei Anergie

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 50112 ist auf die genannten Indikationen beschränkt und dient weder als Screeninguntersuchung noch zur Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen. Die Berechnung als "Ähnliche Untersuchung" für die genannten und andere Indikationen ist unzulässig.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: im Krankheitsfall

Leistungen

EBM 32670 - Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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