EBM 51010
Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall

230° | 27,45
Punkte: 230
Berechnung: 230 x 0.119339 = 27,45
ASV-Positionen

Titel

Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall

Beschreibung

Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall

Obligater Leistungsinhalt

  • Vorhaltung einer 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Kalendervierteljahr je Patient

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 51010 ist im Laufe eines Kalendervierteljahres nur von einem festzulegenden, koordinierenden Arzt des ASV-Kernteams berechnungsfähig und setzt mindestens einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im ASV-Team voraus.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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