EBM 51030
Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)

154° | 18,38
Punkte: 154
Berechnung: 154 x 0.119339 = 18,38
ASV-Positionen

Titel

Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)

Beschreibung

Psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung

Obligater Leistungsinhalt

  • Dauer mindestens 10 Minuten
  • Einzelbehandlung

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Syndrombezogene therapeutische Intervention
  • Krisenintervention
  • Anleitung der Bezugsperson(en)

Abrechnungsbestimmungen

je vollendete 10 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 51030 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß § 5 Abs. 4 ASV-RL entsprechend.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 51032 - Psychotherapeutisches Gespräch (Gruppenbehandlung bei Erwachsenen)
EBM 51033 - Psychotherapeutisches Gespräch (Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen)
Kapitel: 35.1

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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