Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung
Zusätzlich berechnungsfähig
Vitalitätsprüfung GOZ
Röntgen GOÄ-5000 ff.
Anästhesie GOZ ff.
Anlegen von Spanngummi GOZ
Temporärer Verschluss GOZ
Präendodontische Aufbaufüllung nach GOZ§6Abs. 1
Adhäsive Befestigung GOZ
Endodontische Maßnahmen GOZ ff.
Zusätzlicher Aufwand
Trepanation durch eine Krone oder ein Inlay
Weite Trepanationsöffnung bei mehrwurzeligem Zahn
Erhöhter Materialaufwand
BZÄK Kommentar
Die Trepanation eines bleibenden Zahnes oder eines Milchzahnes dient der Eröffnung des Pulpenkavums und der Schaffung eines Zugangs zum endodontischen System oder kann zur Entlastung infizierten Pulpengewebes und dadurch der Schmerzstillung dienen. Die Leistung kann an vitalen oder avitalen Zähnen erbracht und berechnet werden. Die selbständige Leistung "Trepanation" ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Weitere endodontische Maßnahmen sind andere eigenständige Leistungen. Diese sind auch berechnungsfähig, wenn deren Durchführung im unmittelbaren Anschluss an die Trepanation erfolgt. Die Wiedereröffnung eines definitiv verschlossenen Zahnes zur weitergehenden Wurzelkanalbehandlung oder zur Revision einer vorhandenen Wurzelkanalfüllung kann erneut nach dieser Gebührennummer berechnet werden.Die Leistung ist nicht berechenbar bei bereits freiliegendem Pulpenkavum z. B. nach Zahnfraktur oder bei pulpeneröffnenden kariösen Defekten.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.