Berechnung: 110 x 1 x 0.0562421 = 6,19€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 14,23€
Berechnung: 110 x 2,3 x 0.0562421 = 14,23€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 21,65€
Berechnung: 110 x 3,5 x 0.0562421 = 21,65€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Chirurgie
Kategorie-ID: D
Titel
Stillung einer übermäßigen Blutung
Beschreibung
Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich, als selbstständige Leistung, je Blutungsstelle
Zusätzlich berechnungsfähig
Röntgendiagnostik GOÄ-5000 ff.
Konsiliarische Erörterung GOÄ-60
Schmerzausschaltung GOZ GOZ
Auffüllen der Alveole mit Knochenersatzmaterial GOZ § 6 Abs. 1
Eingliederung einer Verbandplatte GOÄ-2700
Zusätzlicher Aufwand
Problematische Kreislaufverhältnisse
Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikationz. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im ent-Inhalt zündlich veränderten Gebiet
Anwendung OP-Mikroskop
BZÄK Kommentar
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Stillung einer übermäßigen Blutung sowohl im Mund-als auch im Kieferbereich, intra- und/oder extraoral, als selbstständige Leistung. Beim Vorliegen mehrerer, örtlich und/oder zeitlich getrennt auftretender Blutungen ist die Leistung mehrfach berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.