Berechnung: 70 x 1 x 0.0562421 = 3,94€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 9,05€
Berechnung: 70 x 2,3 x 0.0562421 = 9,05€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 13,78€
Berechnung: 70 x 3,5 x 0.0562421 = 13,78€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
KFO
Kategorie-ID: G
Titel
Entfernung Klebebrackets
Beschreibung
Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung der Zähne, je Bracket
Zusätzlich berechnungsfähig
Platzierung eines Brakets
Fluoridierungsmaßnahmen
Röntgendiagnostik
Belagentfernung
Zusätzlicher Aufwand
Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
Mehraufwand bei nicht metallischen, zahnfarbenen oder keramischen Brackets
Erschwernis bei zungenseitiger Platzierungen
BZÄK Kommentar
Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Klebebrackets oder Attachments, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes. Die Leistung ist je Klebebracket berechnungsfähig. Bei einer Umpositionierung eines Brackets kommen die Nummer 6110
und die Nummer zur Anwendung. Das Entfernen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Alignern, z. B. Kunststoffschienen, wird ebenfalls unter dieser Nummer berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.