Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel, je Bracket
Zusätzlich berechnungsfähig
Zahnreinigungsmaßnahmen GOZ ff.
Glättung der Zahnoberfläche GOZ
Separieren GOZ
Absolute Trockenlegung GOZ
Fluoridierung GOZ
Glattflächenversiegelung GOZ
Mehrkosten für Materialien
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Abformbedingungen
Erschwerte Verankerung der Behandlungsapparaturen
Erschwernis bei zungenseitiger Platzierung
Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
Mehraufwand bei der Eingliederung von nicht metallischen, zahnfarbenen oder keramischen Brackets
Mehraufwand bei erneuter Befestigung eines Brackets
BZÄK Kommentar
Diese Leistung umfasst das Positionieren, die Eingliederung des Brackets und die Überschussentfernung. Mit der Berechnung der Nummer sind die Material- und Laborkosten für Standardmaterialien, z. B. unprogrammierte Edelstahlbrackets, unprogrammierte Attachments, abgegolten. Mehrkosten für aufwendigere Materialien sind gesondert nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen berechnungsfähig. Die Gebührennummer gilt in gleicher Weise für ein lingual befestigtes Bracket. Wird an einem Zahn mehr als ein Bracket befestigt, ist die Leistung auch mehrfach je Zahn berechnungsfähig. Das erneute Befestigen eines gelösten Brackets ist ggf. wiederum berechnungsfähig. Bei einer Umpositionierung eines Brackets kommen die Nummer und die Nummer 6100
zur Anwendung. Das Anbringen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Alignern, z. B. Kunststoffschienen, wird ebenfalls unter dieser Nummer berechnet. Die Wiedereingliederung gelöster Retainerbefestigungen wird nach der Nummer (GOÄ) berechnet. Die Bracketumfeld-Versiegelung kann neben der Nummer 6100
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.