Berechnung: 90 x 1 x 0.0562421 = 5,06€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 11,64€
Berechnung: 90 x 2,3 x 0.0562421 = 11,64€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 17,72€
Berechnung: 90 x 3,5 x 0.0562421 = 17,72€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Kons
Kategorie-ID: C
Titel
Fissuren-/Glattflächenversiegelung
Beschreibung
Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn
Zusätzlich berechnungsfähig
Entfernung von Zahnbelägen GOZ
Absolute Trockenlegung GOZ
Lokale Fluoridierung GOZ
Versiegelung von Erosionen, Abrasionen nach § 6 Abs. 1und Attritionen als kariesfreie Defektsituation nach Konditionierung
Facing (Versiegelung mittels Adhäsivtechnik) nach § 6 Abs. 1 bei Schmelzerosionen oder Schmelzfehlbildungen
Facing (Versiegelung mittels Adhäsivtechnik) nach § 2 Abs. 3 aus überwiegend kosmetischen Gründen
Laserfluoreszenzanwendung zur Kariesdiagnostik GOZ §6Abs.1
Zusätzlicher Aufwand
Vermehrter Aufwand bei getrennten Fissuren/ Grübchen an einem Zahn
Erschwerte Trockenlegung
Erschwerte Retentionsgewinnung bei Milchzähnen
Erhöhte Schwierigkeit bei nicht vollständig durchgebrochenen Zähnen
Motorische Unruhe des Patienten
BZÄK Kommentar
Die Versiegelung ist für den Bereich kariesfreier Fissuren oder Grübchen bei Milch- und bleibenden Zähnen berechenbar. Darüber hinaus kann die Leistung auch für die Versiegelung von Glattflächen, z. B. Wurzeloberflächen, berechnet werden. Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten. Die Nummer 2000
beschreibt zwei verschiedene, unabhängige Leistungen, die auch unabhängig voneinander nebeneinander an einem Zahn anfallen und dann auch nebeneinander berechnet werden können. Die Teilversiegelung einer kariesfreien Fissur, z. B. neben einer Füllung, ist ebenfalls berechnungsfähig. Auch die Erneuerung oder Teilerneuerung der Versiegelung ist berechnungsfähig. Als Material müssen aushärtende Kunststoffe zum Einsatz kommen. Das verwendete Versiegelungsmaterial ist in der Gebühr abgegolten. Auch bei mehreren Fissuren oder in der Kombination Fissur/Grübchen erfolgt die Berechnung immer nur einmal je Zahn. Eine erweiterte Fissurenversiegelung wird wie eine definitive Füllung berechnet. Die Versiegelung bei Entfernen eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments ist Bestandteil der Nummern bzw. und kann in derselben Sitzung nicht gesondert berechnet werden.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.