Berechnung: 450 x 1 x 0.0562421 = 25,31€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 58,21€
Berechnung: 450 x 2,3 x 0.0562421 = 58,21€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 88,58€
Berechnung: 450 x 3,5 x 0.0562421 = 88,58€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Schienen
Kategorie-ID: H
Titel
Umarbeitung vorhandener Prothese zum Aufbissbehelf
Beschreibung
Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf, je Prothese
Zusätzlich berechnungsfähig
Röntgendiagnostik GOÄ-5000 ff.
Vitalitätsprobe GOZ
Abformung eines Kiefers/beider Kiefer GOZ zur Diagnostik und/oder Planung GOZ
Abformung mit individuellem Löffel GOZ
FAL-Leistungen GOZ ff.
Unterfütterungsmaßnahmen vor Umarbeitung zum Aufbissbehelf GOZ ff.
Erweiterungsmaßnahmen GOZ ff.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Abdrucknahme bei eingeschränkter Mundöffnung (Myoarthropathie, Kieferklemme, Schmerzzustand)
Kippungen, Elongationen von Zähnen, Teilbezahnung
Unilateraler Prothesensattel
Freiendsättel
Erschwerte Retention bei starken Abrasionen
Erschwerte Relationsbestimmung
Bruxismus
BZÄK Kommentar
Unter der Leistungsnummer wird das Umarbeiten einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf mit oder ohne adjustierte Oberfläche berechnet. Diese dient z. B. der Repositionierung des Unterkiefers, der Relaxierung der Kaumuskulatur oder Distraktion der Kiefergelenke oder dem Aufbau von Eckzahnführungen. Diese Nummer kann nur für abnehmbaren Zahnersatz und nicht für Kronen und Brücken in Ansatz gebracht werden. Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese kann auch im Vorfeld einer neuen definitiven prothetischen Versorgung indiziert sein. Sie kann jedoch nur an bereits vorhandenem abnehmbarem Zahnersatz ausgeführt werden. Für Veränderungen an neuen endgültigen Prothesen kann diese Leistungsnummer nicht berechnet werden. Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese kann additiv durch Aufbringung von Kunststoff oder durch subtraktive Maßnahmen erfolgen.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.