Erschwernisse bei der Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
BZÄK Kommentar
Die Leistung umfasst die Abformung zur Herstellung eines Situationsmodells. Die Abformung erfolgt mit konfektioniertem/ggf. auch individuellem Abdrucklöffel. Auch eine Teilabformung erfüllt den Leistungsinhalt. Die Leistung ist für die Herstellung eines Kiefermodells zur Auswertung berechnungsfähig. Erfolgt die Leistung zu Dokumentationszwecken, ist sie berechnungsfähig, sofern die Dokumentation der weiteren Planung und Diagnose dient. Die diagnostische bzw. die planerische Leistung ist in der Position enthalten, soweit sie sich auf die Auswertung des Modells bezieht. Für zahntechnische Arbeitsmodelle kann die Nummer 0050
nicht berechnet werden. Bei Änderungen der Kiefersituation kann die Leistung erneut erforderlich werden. Situationsmodelle zur Diagnose und Planung unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Die anfallenden Material-und Laborkosten sind zusätzlich berechnungsfähig. Die Abdruckdesinfektion ist als zahntechnische Leistung nach § 9 berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.