Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer
Zusätzlich berechnungsfähig
Funktionelle Abformung mit individuellem Löffelim OK, z. B. bei der Herstellung von Kombinationsersatz im UK, z. B. bei der Herstellung von Kombinationsersatz GOZ
Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel GOZ
Anfertigung von Kronen und Brücken GOZ ff. GOZ ff.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ ff.
Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements GOZ
Erneuerung des Sekundärteils einer Teleskopkrone GOZ
Wiedereingliederung einer Brücke nach Wiederherstellung GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Abformung beim Vorliegen von Stellungsanomalien, Exostosen, hohem Gaumen, Würgereiz, Makroglossie usw.
Erschwerte Abformung beim Vorhandensein von festsitzendem Zahnersatz
BZÄK Kommentar
Durch eine anatomische Abformung mit individuellem Löffel ist insbesondere bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern ein hohes Maß an Genauigkeit erzielbar. Die Individualisierung eines Konfektionslöffels, z. B. durch Abdämmung, Anbringen von Stopps o. Ä. erfüllt die Anforderungen an einen individuellen Löffel. Der individualisierte Abformlöffel kann daher ebenso für eine Abformung nach der Nummer 5170
verwendet werden. Auch anatomische Abformungen mit individuellen oder individualisierten Teillöffeln erfüllen den Leistungsinhalt der Gebührennummer. Die Leistung nach der Nummer 5170
kann auch ohne das Vorliegen anatomischer Besonderheiten verwendet werden, sofern eine Abformung mit dem Ziel einer Remontage durchgeführt wird. Die Leistung kann ggf. mehrfach anfallen und daher je notwendiger Abformung berechnet werden. Abformungen mit individuellem Löffel für andere als die in der Leistungsbeschreibung genannten Indikationen sind analog zu berechnen. Die Abdruckdesinfektion ist als zahntechnische Leistung nach § 9 berechnungsfähig. Das hat auch dann zu gelten, wenn die Abformung Leistungsbestandteil einer anderen Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig ist.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.