Die Registrierung der Zentrallage des Unterkiefers dient der Feststellung der Lagebeziehung des Unterkiefers zum Oberkiefer. Diese Leistung kann sowohl bei der Analyse von Funktionsstörungen als auch im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von kieferorthopädischen, chirurgischen und restaurativen und/oder rekonstruktiven sowie Einschleiftherapien und anderen funktionstherapeutischen Behandlungen nötig werden. Die Registrierung kann mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt werden. Bei einer Registrierung wird in der Regel ein Kontrollregistrat erforderlich. Zusätzliche Hilfsmittel, die eine Registrierung ermöglichen, z. B. im zahntechnischen Labor hergestellte Registrierungsbehelfe, können Verwendung finden. Die Stützstiftregistrierung ist in der Leistungsbeschreibung beispielhaft genannt. Die Material-und Laborkosten können immer gesondert berechnet werden. Bei der Anwendung der Stützstiftregistrierung wird die Anbringung der Stützstiftplatten als Eigenlaborleistung berechnet. Sowohl das Einpassen als auch die ggf. notwendige Korrektur der Registriermaterialien und -hilfsmittel als auch das Registrieren selbst sind Teil der Leistung. Die dreidimensionale Vermessung der Kiefer-oder Kondylenposition ist nicht Bestandteil der Leistung und kann nach § 6 Abs. 1 berechnet werden. Diesbezügliche zahntechnische Leistungen, z. B. Einstellung des Artikulators, sind nach § 9 Abs. 1 GOZ berechenbar. Die Abrechnung erfolgt je Analysegang, aber höchstens zweimal je Sitzung. In nachfolgenden Sitzungen können gegebenenfalls erneute Registrierungen notwendig werden.