EBM 01411
Dringender Besuch I

469° | 58,13
Punkte: 469
Berechnung: 469 x 0.123934 = 58,13
Arztgruppenübergreifend

Titel

Dringender Besuch I

Beschreibung

Dringender Besuch wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführtzwischen 19:00 und 22:00 Uhr, oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01411 im Zusammenhang mit der Versorgung gemäß den Leistungen des Abschnitts 37.5 (KSVPsych-RL) ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 01100 - Unvorhergesehene Inanspruchnahme I
EBM 01101 - Unvorhergesehene Inanspruchnahme II
EBM 01102 - Inanspruchnahme an Samstagen
EBM 01205 - Notfallpauschale (Abklärung, Koordination I)
EBM 01207 - Notfallpauschale (Abklärung, Koordination II)
EBM 01210 - Notfallpauschale I
EBM 01212 - Notfallpauschale II
EBM 01214 - Notfallkonsultationspauschale I
EBM 01216 - Notfallkonsultationspauschale II
EBM 01218 - Notfallkonsultationspauschale III
EBM 01410 - Besuch
EBM 01412 - Dringender Besuch II
EBM 01413 - Besuch eines weiteren Kranken
EBM 01414 - Visite auf der Belegstation, je Patient
EBM 01415 - Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal
EBM 01418 - Besuch im organisierten Not(-fall)dienst
EBM 01721 - Besuch wegen U1 - U2
EBM 05230 - Aufwandserstattung für das Aufsuchen eines Kranken

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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