ist nur dann neben der Gebührenordnungsposition berechnungsfähig, wenn die Inanspruchnahme nach der Nr. in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal auf besondere Anforderung erfolgt.
EBM 01956 - Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01955
Position: 01956
Titel: Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01955
Punkte: 203
Honorar: 25,16€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.