Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger im Rahmen der Take-Home-Vergabe
Beschreibung
Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger gemäß Nr. 2 Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Rahmen einer Take-Home-Vergabe gemäß § 5 Abs. 9 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
Prüfung der Voraussetzungen für die Behandlung im Rahmen der Take-Home-Vergabe gemäß § 5 Abs. 9 BtMVV
berechnungsfähig, wenn der Kranke aufgrund nicht in Zusammenhang mit der Substitutionsbehandlung stehenden Krankheitsbildern im Rahmen von Besuchen oder Visiten behandelt werden muss, weil er die Arztpraxis nicht aufsuchen kann.Die Gebührenordnungspositionen und sind in demselben Behandlungsfall nur dann neben der Gebührenordnungsposition 01949
berechnungsfähig, wenn aufgrund des Vorliegens einer nachgewiesenen chronischen Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrades) bei dem Patienten eine Substitutionsbehandlung in der Arztpraxis nicht möglich ist oder wenn der Kranke aufgrund von nicht in Zusammenhang mit der Substitutionsbehandlung stehenden Krankheitsbildern im Rahmen von Besuchen oder Visiten behandelt werden muss, weil er die Arztpraxis nicht aufsuchen kann.
EBM 01956 - Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01955
Position: 01956
Titel: Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01955
Punkte: 203
Honorar: 25,16€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 01960 - Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten
Position: 01960
Titel: Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten
Punkte: 110
Honorar: 13,63€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.