EBM 01741
Totale Früherkennungskoloskopie gem. Teil II § 3 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

1765° | 218,74
Punkte: 1765
Berechnung: 1765 x 0.123934 = 218,74
Arztgruppenübergreifend

Titel

Totale Früherkennungskoloskopie gem. Teil II § 3 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

Beschreibung

Koloskopischer Komplex gemäß Teil II. § 3 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

Obligater Leistungsinhalt

  • Totale Früherkennungskoloskopie gemäß Teil II. § 3 der oKFE-RL mit Darstellung des Zökums
  • Patientenaufklärung zur Koloskopie und zur Prämedikation in angemessenem Zeitabstand vor dem Eingriff
  • Aufklärung zum Vorgehen und zu einer möglichen Polypenabtragung und anderer therapeutischer Maßnahmen in derselben Sitzung
  • Information zu Ablauf und Dauer der Darmreinigung
  • Foto-/Videodokumentation
  • Nachbeobachtung und -betreuung
  • Einhaltung der Maßnahmen der Überprüfung der Hygienequalität entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
  • Vorhaltung der geeigneten Notfallausstattung entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
  • Dokumentation gemäß Teil II. § 11 der oKFE-RL

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Lagekontrolle durch ein bildgebendes Verfahren
  • Aushändigung aller Substanzen zur Darmreinigung
  • Probeexzision(en)
  • Gerinnungsuntersuchungen und kleines Blutbild
  • Prämedikation/Sedierung

Anmerkung

Entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen ist die Gebührenordnungsposition 01741 auch dann berechnungsfähig, wenn die Dokumentation als Bestandteil des Leistungsinhalts bis zum 15. Kalendertag des 2. Monats des jeweiligen Folgequartals vollständig übermittelt wird.Die Koloskopie als Abklärungsdiagnostik gemäß Teil II. § 8 der oKFE-RL ist nicht mit der Gebührenordnungsposition 01741 berechnungsfähig.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01741 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 02300 - Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation
EBM 02301 - Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht
EBM 02302 - Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
EBM 02401 - H2-Atemtest
EBM 04514 - Zusatzpauschale Koloskopie
EBM 04518 - Zusatzpauschale (Teil-)Koloskopie und/oder Sigmoidoskopie
EBM 10340 - Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung oder Epilation
EBM 10341 - Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung
EBM 10342 - Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
EBM 13421 - Zusatzpauschale Koloskopie
EBM 13422 - Zusatzpauschale (Teil-)Koloskopie
EBM 13425 - Zusatzpauschale Durchführung einer Kapselendoskopie bei Erkrankungen des Dünndarms
Kriterium: am Behandlungstag

Leistungen

EBM 32110 - 32117 - Untersuchungen zur Abklärung einer plasmatischen Gerinnungsstörung oder zur Verlaufskontrolle bei Antikoagulantientherapie, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32110 bis 32117
EBM 32111 - Rekalzifizierungszeit
EBM 32112 - PTT
EBM 32113 - Quick-Wert, Plasma
EBM 32114 - Quick-Wert, Kapillarblut
EBM 32115 - Thrombinzeit
EBM 32116 - Fibrinogen
EBM 32117 - Fibrinmonomere, Spaltprodukte (qualitativ)
EBM 32120 - Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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