Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen für einen weiteren Patienten
Beschreibung
Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten - entfernungsunabhängig - für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, für einen weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft und/oder für Patienten im Rahmen der weiteren postoperativen Behandlung gemäß der Gebührenordnungsposition bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 der Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Aufsuchen eines weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B. Familie) zum Zweck der Versorgung
in der Häuslichkeit
Fakultativer Leistungsinhalt
Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 8 zum BMV-Ä
In Anhang 1 Spalte VP aufgeführte Leistungen
Abrechnungsbestimmungen
je Sitzung
Anmerkung
Der mit dem gesonderten Aufsuchen beauftragte nichtärztliche Praxisassistent darf nur Leistungen erbringen, die vom Arzt im Einzelfall angeordnet worden sind.Die Gebührenordnungsposition 03063
ist in begründetem Einzelfall neben Besuchen nach den Gebührenordnungspositionen bis und berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.