Aufsuchen eines Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter
Beschreibung
Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten - entfernungsunabhängig - für das Aufsuchen eines Patienten durch einen vom behandelnden Arzt beauftragten angestellten Mitarbeiter der Arztpraxis zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen,
kann nur berechnet werden, wenn der Patient aus medizinischen Gründen die Arztpraxis nicht aufsuchen kann.Der mit dem gesonderten Aufsuchen beauftragte Mitarbeiter darf nur Leistungen erbringen, die vom Arzt im Einzelfall angeordnet worden sind. Die Gebührenordnungspositionen dieser Leistungen sind neben der Gebührenordnungsposition 38100
ist im begründeten Einzelfall neben Besuchen nach den Gebührenordnungspositionen bis und berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
EBM 37535 - Aufsuchen eines Patienten durch eine nichtärztliche Person
Position: 37535
Titel: Aufsuchen eines Patienten durch eine nichtärztliche Person
Punkte: 166
Honorar: 20,57€
Kategorie: Spezielle Positionen
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
EBM 03062 - Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen
Position: 03062
Titel: Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen
Punkte: 166
Honorar: 20,57€
Kategorie: Hausärztlich
EBM 03063 - Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen für einen weiteren Patienten
Position: 03063
Titel: Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen für einen weiteren Patienten
Punkte: 122
Honorar: 15,12€
Kategorie: Hausärztlich
EBM 38105 - Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter
Position: 38105
Titel: Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter
Punkte: 39
Honorar: 4,83€
Kategorie: Spezielle Positionen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.