Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall
Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: im Arztgruppenfall
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.