setzt im Krankheitsfall mindestens eine Funktionsanalyse gemäß der Gebührenordnungsposition - möglichst in der Arztpraxis des telemedizinisch überwachenden Vertragsarztes - voraus.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04416
setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04416
sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Kapitel: 4.4.2, 4.4.3, 4.5
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
EBM 36883 - Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 33070 bis 33073 für die Laufband-Ergometrie
Position: 36883
Titel: Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 33070 bis 33073 für die Laufband-Ergometrie
Punkte: 61
Honorar: 7,28€
Kategorie: Spezielle Positionen
EBM 13584 - Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat
Position: 13584
Titel: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat
Punkte: 1100
Honorar: 131,27€
Kategorie: Innere Medizin
EBM 04221 - Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 04221
Titel: Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung