ist unabhängig von der Zahl der Sitzungen nur einmal je cm2 Gesamtfläche des behandelten Areals berechnungsfähig. Im Fall eines Rezidivs ist die Gebührenordnungsposition 10320
erneut berechnungsfähig und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Beträgt die insgesamt für die Gebührenordnungspositionen 10320
, und abgerechnete Gesamtpunktzahl in einer (Neben-)Betriebsstätte mehr als 89.822 Punkte im Quartal, wird die Bewertung der darüber hinaus abgerechneten Gebührenordnungspositionen 10320
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.