ist unabhängig von der Zahl der Sitzungen nur einmal je cm2 Gesamtfläche des behandelten Areals berechnungsfähig. Im Fall eines Rezidivs von Naevi flammei und/oder erneuter Behandlungsbedürftigkeit bei Hämangiomen ist die Gebührenordnungsposition 10324
erneut berechnungsfähig und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Beträgt die insgesamt für die Gebührenordnungspositionen und 10324
abgerechnete Gesamtpunktzahl in einer (Neben-)Betriebsstätte mehr als 89.822 Punkte im Quartal, wird die Bewertung der darüber hinaus abgerechneten Gebührenordnungspositionen und 10324
Titel: Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht
Punkte: 133
Honorar: 16,48€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 02302 - Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Position: 02302
Titel: Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Punkte: 230
Honorar: 28,50€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 10340 - Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung oder Epilation
Position: 10340
Titel: Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung oder Epilation
Punkte: 58
Honorar: 7,19€
Kategorie: Dermatologie
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.