setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Die Gebührenordnungsposition 13571
ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
EBM 13437 - Zusatzpauschale Behandlung eines Dünndarm- und/oder Leber-Transplantatträgers
Position: 13437
Titel: Zusatzpauschale Behandlung eines Dünndarm- und/oder Leber-Transplantatträgers
Punkte: 211
Honorar: 26,15€
Kategorie: Innere Medizin
EBM 13439 - Zusatzpauschale Behandlung eines Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgers
Position: 13439
Titel: Zusatzpauschale Behandlung eines Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgers
Punkte: 211
Honorar: 26,15€
Kategorie: Innere Medizin
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.