EBM 20324
Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen

104° | 12,89
Punkte: 104
Berechnung: 104 x 0.123934 = 12,89
Sprach-/Stimmstörungen

Titel

Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen

Beschreibung

Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen

Obligater Leistungsinhalt

  • Untersuchung(en) ein- und/oder beidseitig
  • Messung(en) otoakustischer Emissionen, einschließlich Tympanometrie

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 20324 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Bestimmung der otoakustischen Emissionen gemäß § 135 Abs. 1 SGB V voraus.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 09323 - Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln
EBM 09324 - Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen
EBM 09327 - Hörschwellenbestimmung in Sedierung
EBM 20323 - Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln
EBM 20327 - Hörschwellenbestimmung in Sedierung
EBM 20371 - Eingangsdiagnostik vor der Erstverordnung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie
Kriterium: am Behandlungstag

Leistungen

EBM 01705 - Neugeborenen-Hörscreening
EBM 01706 - Kontroll-AABR

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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