EBM 30810
Erstverordnung Soziotherapie

168° | 20,82
Punkte: 168
Berechnung: 168 x 0.123934 = 20,82
Spezielle Positionen

Titel

Erstverordnung Soziotherapie

Beschreibung

Erstverordnung Soziotherapie

Obligater Leistungsinhalt

  • Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur Soziotherapie von bis zu 30 Therapieeinheiten
  • Beachtung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
  • Mithilfe bei der Auswahl des Soziotherapeuten
  • Mitwirkung bei der Erstellung des soziotherapeutischen Betreuungsplanes

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Anpassung des Betreuungsplanes nach verordneten Probestunden

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30810 ist nur nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: am Behandlungstag

Leistungen

EBM 30811 - Folgeverordnung Soziotherapie

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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