Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur Soziotherapie von bis zu 30 Therapieeinheiten
Beachtung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Mithilfe bei der Auswahl des Soziotherapeuten
Mitwirkung bei der Erstellung des soziotherapeutischen Betreuungsplanes
Fakultativer Leistungsinhalt
Anpassung des Betreuungsplanes nach verordneten Probestunden
Abrechnungsbestimmungen
einmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 01.10.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.