EBM 30811
Folgeverordnung Soziotherapie

168° | 20,82
Punkte: 168
Berechnung: 168 x 0.123934 = 20,82
Spezielle Positionen

Titel

Folgeverordnung Soziotherapie

Beschreibung

Überprüfung der Indikation zur Folgeverordnung Soziotherapie

Obligater Leistungsinhalt

  • Überprüfung und Anpassung des soziotherapeutischen Behandlungsplanes
  • Beobachtung und Abstimmung des Therapieverlaufs
  • Beachtung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Folgeverordnung von bis zu 30 weiteren Einheiten Soziotherapie

Abrechnungsbestimmungen

je Sitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30811 ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 30811 ist nur nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: am Behandlungstag

Leistungen

EBM 30810 - Erstverordnung Soziotherapie

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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