Telekonsiliarische Befundbeurteilung von CT-Aufnahmen nach den Gebührenordnungspositionen und einschließlich der Kosten für die Übermittlung gemäß Anlage 31a zum BMV-Ä
Obligater Leistungsinhalt
Konsiliarische Beurteilung von CT-Aufnahmen
Erstellung eines schriftlichen Konsiliarberichtes und elektronische Übermittlung an den das Telekonsil einholenden Vertragsarzt maximal drei Werktage nach Eingang des Auftrages zur Befundung
Abrechnungsbestimmungen
je Konsiliarauftrag
Anmerkung
Für die Durchführung einer telekonsiliarischen Befundbeurteilung von CT-Aufnahmen gemäß den Gebührenordnungspositionen und in Verbindung mit einem Zuschlag nach den Gebührenordnungspositionen und ist ausschließlich die Gebührenordnungsposition berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.