GOZ 2380/MoA
Amputation avitaler Milchzahnpulpa

160°
Punkte: 160
1x: 9,00
Berechnung: 160 x 1 x 0.0562421 = 9,00
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 20,70
Berechnung: 160 x 2,3 x 0.0562421 = 20,70
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 31,50
Berechnung: 160 x 3,5 x 0.0562421 = 31,50
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Amputation avitaler Milchzahnpulpa

Beschreibung

Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa

Zusätzlicher Aufwand

  • Umfang und Tiefe der Kavität
  • Mehrere Wurzelkanäle

BZÄK Kommentar

Die Amputation und Versorgung beinhaltet die Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa und die dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang. Das Exkavieren ist nicht Bestandteil dieser Leistungsnummer sondern wird im Zusammenhang mit der Füllungsleistung oder einer konfektionierten Kinderkrone berechnet. Die provisorische Versorgung der Zahnkavität oder deren definitive Versorgung ist gesondert berechnungsfähig. Die Leistungsnummer zur Devitalisierung der Pulpa einschl. Exkavierens und provisorischen Verschlusses ist entfallen. Eine Berechnung muss ggf. analog erfolgen. Eine Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist ggf. analog berechnungsfähig.
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Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.