Berechnung: 160 x 1 x 0.0562421 = 9,00€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 20,70€
Berechnung: 160 x 2,3 x 0.0562421 = 20,70€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 31,50€
Berechnung: 160 x 3,5 x 0.0562421 = 31,50€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Kons
Kategorie-ID: C
Titel
Amputation avitaler Milchzahnpulpa
Beschreibung
Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa
Zusätzlich berechnungsfähig
RöntgenGOÄ-5000 ff.
Devitalisierung nach GOZ § 6 Abs. 1
Plastische Restaurationen GOZ
GOZ
Konfektionierte Kinderkrone GOZ
Adhäsive Befestigung GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Umfang und Tiefe der Kavität
Mehrere Wurzelkanäle
BZÄK Kommentar
Die Amputation und Versorgung beinhaltet die Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa und die dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang. Das Exkavieren ist nicht Bestandteil dieser Leistungsnummer sondern wird im Zusammenhang mit der Füllungsleistung oder einer konfektionierten Kinderkrone berechnet. Die provisorische Versorgung der Zahnkavität oder deren definitive Versorgung ist gesondert berechnungsfähig. Die Leistungsnummer zur Devitalisierung der Pulpa einschl. Exkavierens und provisorischen Verschlusses ist entfallen. Eine Berechnung muss ggf. analog erfolgen. Eine Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist ggf. analog berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.