Berechnung: 210 x 1 x 0.0562421 = 11,81€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 27,16€
Berechnung: 210 x 2,3 x 0.0562421 = 27,16€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 41,34€
Berechnung: 210 x 3,5 x 0.0562421 = 41,34€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Kons
Kategorie-ID: C
Titel
Konfektionierte Krone
Beschreibung
Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde
Abrechnungsbestimmungen
Die Kosten für konfektionierte Kronen sind gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlich berechnungsfähig
Vitalitätsprüfung GOZ
Anästhesieleistungen GOZ ff.
Abformung eines Kiefers GOZ
Aufbaufüllung GOZ ff.
Adhäsive Befestigung GOZ
Indirekte Überkappung der Pulpa GOZ
Direkte Überkappung der Pulpa GOZ
Amputation der Milchzahnpulpa GOZ
Aufbereitung eines Wurzelkanals GOZ
Füllung eines Wurzelkanals GOZ
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ
Besondere Maßnahmen, Separieren GOZ
Spanngummi GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Eingeschränkte Kooperationsbereitschaft
Klinisch kurze Krone
Eingeschränkte Platzverhältnisse, hypermobile Zunge oder Lippen, starke Salivation usw.
Anpassung an vorhandene kieferorthopädische Apparaturen
Notwendigkeit umfangreicher Präparationsmaßnahmen vor Eingliederung
BZÄK Kommentar
Bei umfangreichem Verlust an Zahnhartsubstanz, bei unvollständiger Ausbildung eines Zahnes oder als Unfallfolge kann es erforderlich werden, einen Zahn/Milchzahn mit einer konfektionierten Krone zu versehen. Die Leistung ist nicht auf die Versorgung von Milchzähnen begrenzt. Bei noch nicht abgeschlossenem Kieferwachstum kann eine konfektionierte Krone auch an einem bleibenden Zahn angezeigt sein, sofern nicht ein Langzeitprovisorium nach Nummer indiziert ist. Diese Maßnahme dient der Vermeidung weiteren Substanzverlustes und/oder der Vorbeugung vor Stützzonenverlust bzw. Zahnwanderungen oder kippungen. Vor Eingliederung einer konfektionierten Krone kann die konservierende und/oder endodontische Behandlung des Zahnes notwendig sein. Mit der Gebühr für diese Nummer sind die Auswahl der Krone, das Anpassen sowie die Eingliederung abgegolten.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.