GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
Eingeschränkte Platzverhältnisse, hypermobile Zunge oder Lippen, starke Salivation usw.
Anpassung an vorhandene kieferorthopädische Apparaturen
Notwendigkeit umfangreicher Präparationsmaßnahmen vor Eingliederung
BZÄK Kommentar
Bei umfangreichem Verlust an Zahnhartsubstanz, bei unvollständiger Ausbildung eines Zahnes oder als Unfallfolge kann es erforderlich werden, einen Zahn/Milchzahn mit einer konfektionierten Krone zu versehen. Die Leistung ist nicht auf die Versorgung von Milchzähnen begrenzt. Bei noch nicht abgeschlossenem Kieferwachstum kann eine konfektionierte Krone auch an einem bleibenden Zahn angezeigt sein, sofern nicht ein Langzeitprovisorium nach Nummer indiziert ist. Diese Maßnahme dient der Vermeidung weiteren Substanzverlustes und/oder der Vorbeugung vor Stützzonenverlust bzw. Zahnwanderungen oder kippungen. Vor Eingliederung einer konfektionierten Krone kann die konservierende und/oder endodontische Behandlung des Zahnes notwendig sein. Mit der Gebühr für diese Nummer sind die Auswahl der Krone, das Anpassen sowie die Eingliederung abgegolten.