Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität
Zusätzlich berechnungsfähig
Vitalitätsprüfung GOZ
Röntgen GOÄ-5000 ff.
Anästhesie GOZ ff.
Anlegen von Spanngummi GOZ
Kariesdetektor § 6 Abs. 1
Laserfluoreszenz § 6 Abs. 1
Temporärer Verschluss GOZ
Plastische Restaurationen GOZ
GOZ
Aufbaufüllung GOZ
Adhäsives Befestigen einer Aufbaufüllung GOZ
Anwendung OP-Mikroskop GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Stillung einer Blutung aus dem Pulpagewebe
Umfang und Tiefe der Kavität
Abtragen kariösen Dentins mit Handinstrumenten
Fraktioniertes Exkavieren
BZÄK Kommentar
Maßnahmen zur Vitalerhaltung des Zahnes mittels medikamentöser Abdeckung der eröffneten Pulpa. Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer zusätzlich berechnet. Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern ff. zusätzlich berechnet werden. Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer indirekten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.